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Dazu schreibt wvs_at_re-actio.com am Do, 27. Okt, 22:48:
Die Aktivität in meinem Counter - vermehrter Aufruf dieser "Klute-Seite" - ließ vermuten, daß so etwas wie oben zu erwarten war ....
Normalerweise würde ich Kommentare wie oben löschen .... vor allem wenn Beleidigungen wie:
So blöd kann Mann nicht sein wie obiger Autor!
darin geäußert werden!
Ich überlasse es aber den Lesern, sich selbst ein Bild zu machen. Vor allem, weil hier anonym und unter falscher Flagge argumentiert wird!

Der nächste Satz lautet:
Ich kenne das Busunternehmen und weiß, wie defensiv und zurückhaltend die Fahrer ihre Busse lenken!Besonders der Chef überzeugt durch seinen umsichtigen, sicheren Fahrstil.
Es ist doch wohl klar, daß es sich bei dem Kommentator / der Kommentatorin um eine/-n Mitarbeiter/-in von Klute Reisen handelt ....

Weiter heißt es:
Zu den Fakten:Auf der besagten Strecke gibt es ein Überholverbot für LKW, NICHT für Busse.
Ein Überholverbot für LKW gilt dann auch für Busse, wenn ein bestimmtes Gesamtgewicht angegeben ist, also beispielsweise 3,5 oder 7,5 t. überschritten werden! Jedenfalls gilt die Höchstgeschwindigkeit unabhängig vom Überholverbot ....

Jetzt kommt der dickste Hammer, ein Fehler wird mit einem neuen Fehler entschuldigt - hätte der Fahrer nicht gebotswidrig überholt, dann wäre er nicht in die Situation gekommen, eine neue Verkehrsübertretung zu begehen!
Da heißt es:
Beim Ausscheren und Ansetzen zum Überholen kann man als Fahrer häufig nicht sofort einsehen, wenn die LKW´s zu dicht aufeinander auffahren und somit ein gefahrloses Einscheren des Busses MIT Einhaltung des Sicherheitsabstandes ermöglichen. Insofern konnte der Fahrer nur weiter überholen...oder soll er abbremsen?
Das wäre doch zumindest eine sicherere Methode gewesen, als kilometerweit mit überhöhter Geschwindigkeit dahinzurasen .... Die StVO sagt dazu:§ 5 - Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Das heißt doch wohl, daß nicht überholen darf, wer nur 10 km/h schneller ist als der Überholte! Verantwortungsbewußtes Fahren ist das bestimmt nicht ....

Nun kommt eine Begründung, die völlig absurd ist:
Daß ein Fahrer 20 km überholt, zeigt, wie sehr der unverschämte Autor übertreibt:bei Tempo 100 km/h hätte der Bus 20 Minuten überholt.....
Natürlich legt ein Bus mit 110 km/h pro Minute 1,834 km zurück. Die Strecke Bremen-Wildeshausen beträgt 26,7 km. a1-bremen-wildeshausen Um diese Strecke zurückzulegen braucht der Bus bei 110 km/h und 1,834 km / Minute etwa 14,55 Min., also etwa 14 Minuten und 30 Sekunden - und die hat der Bus auch gebraucht, und hinter sich eine riesige Schlange von PKW angesammelt!

Sehr witzig!
Und noch was:alle Busse sind mit elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet, AUCH der Klute Bus. Max-Geschwindigkeit 103 km/h. Das wird alle 2 Jahre mit Siegel überprüft.
Dann muß mit dem Tacho etwas nicht stimmen. Die Mißweisung beträgt lt. TÜV bis zu 5%. Das sind bei 103 km/h ca. 5 km/h - macht zusammen 108 km/h für den Bus.
Das ist nicht mehr so weit entfernt von den von mir angegebenen 110 km/h - was andererseits den folgenden Satz abschwächt:

Der Autor sollte sich mal ein anständiges Auto kaufen, bei dem der Tacho korrekt anzeigt und Beleidigungen solcher Art unterlassen.
denn es beweist, daß mein Tacho ganz ordentlich mißt: 1,5 km/h Abweichung ist doch nicht schlecht .... außerdem ist es ein V70 D5 - nicht gerade ein "un"-anständiges Auto .... und ich sehe auch nicht, worin die Beleidigung bestehen soll, wenn ich Tatsachen berichte.

Gern würde ich diesen Idioten mal kennenlernen.... in etwa vorstellen kann ich mir diese Art von Wesen!
Wozu möchte mich die Autorin / der Autor wohl kennenlernen?
Um mir eins auf die Schnauze zu hauen?
Genau das suggeriert diese Lesermeinung .... 

Titel:

Text:

 


   




twoday.net

05. Sep. 2008, 22:26
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