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zwischen "verständlicher" und "unzulässiger" Betroffenheit kann leicht übersehen werden ....

Betroffen zu sein ist eine sehr positive menschliche Regung. Und verständlich.

Andererseits kann Betroffenheit dann "unzulässig" sein, wenn der Auslöser falsch oder verzerrt dargestellt wurde.

Ein praktisches Beispiel:

Ein Blogger, nennen wir ihn A, beschwert sich in seinem Weblog über einen Postboten, der immer die Post in den Kasten des Nachbarn wirft. Ein anderer Blogger, nennen wir ihn B, haut in die Kerbe: Die Post wird sowieso von Tag zu Tag unzuverlässiger.

Das ist unzulässige Betroffenheit. Denn Blogger B weiß nichts über die Verhältnisse vor Ort. Vielleicht ist der Briefkasten von A nicht beschriftet?

Man sollte also den Hintergrund genau kennen, bevor man Partei ergreift!

* edit *
Dazu passt auch das hier ....
   




twoday.net

08. Okt. 2008, 09:24
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 macht Kunst aus Schrott ....

Ausstellung vom
20. bis 22.12.2008

in den Räumen der MEDIUS GmbH
Bahnhofstraße 45
(Seiteneingang Postgebäude)
48143 Münster

Eintritt frei!
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Erdstrahlen Freie Webseite!
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