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Meine Großmutter pflegte immer zu sagen:
"Die beste Krankheit taugt nichts!"
Recht hatte sie .... und ich habe zusätzlich gelernt:
Es gibt Abstufungen wie "bettlägerig krank" = absolut arbeitsunfähig und (ambulant) "krank" = bedingt arbeitsunfähig, alleine aus dieser Bezeichnung ergeben sich verschiedene Rechte & Pflichten der Kranken .... interessant ist auch, daß nicht "krank" im Sinne des SGB ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann ....

[mjn]

Dazu schreibt Legatus am Mo, 5. Nov, 15:27:
Das zeigt nur mal wieder wie sehr sich die deutsche Bürokratie ins Leben einmischt...sehr lässtig das Ganze... 

 wvs antwortete am Mo, 5. Nov, 17:15:
Klar, ....
die Fortschreibung der einmal getroffenen Reglungen wird von einer Bürokratie durchgeführt, die nicht dafür belohnt wird daß sie Geld spart, sondern dafür, daß sie immer neue Stellen schafft:
Die Stellenschlüssel, nach denen ein Vorgesetzter soundsoviele Untergebene haben muß, damit er aufrückt und besser bezahlt wird fördern genau diese Ausweitung .... 

Dazu schreibt chaetzle am Mo, 5. Nov, 16:14:
es ist auch interessant, wie sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung um ihre Pflichten drückt. Im Grunde ist man erst berufsunfähig, wenn man mit dem Kopf unter dem Arm daher kommt. Obwohl sie dann noch sagen, dass man trotzdem einfache Arbeiten erledigen kann.
Ich weigere mich bis heute, eine BU abzuschliessen. Man bekommt ja eh nichts von denen zurück, und mein einbezahltes Geld ist weg. 

 wvs antwortete am Mo, 5. Nov, 17:26:
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen ....
für Nicht-Selbständige sind ja unabdingbar mit der Rentenversicherung verbunden .... von daher für diese Personengruppe vorgeschrieben. Selbständige tun - da kann ich aus Erfahrung sprechen - gut daran, diesen Mindestschutz freiwillig mit dem Mindestbeitrag zur Rentenversicherung abzudecken. Aber nicht wegen der Berufsunfähigkeit, sondern weil dann - man kann ja nicht absehen, wie sich die Geschicke entwickeln - im Notfall anstatt Ausfall- Beitragszeiten angehäuft werden .... das ist es allemal wert.

Was ich viel schlimmer finde sind andere Zwangsmitgliedschaften von denen die "Einzelkämpfer" unter den Selbständigen nichts haben:
Berufsgenossenschaft und IHK/Handwerkskammer etwa ....
die kosten nur viel Geld, das man am Anfang einer Selbständigkeit meistens nicht hat, bringen aber nur den Betrieben etwas die mindestens mehrere Mitarbeiter haben .... solche Zwangsmitgliedschaften sind auch (mit) ein Grund dafür, daß wir im Wettbewerb in Europa, ganz zu schweigen vom Rest der Welt, kaum Chancen haben, weil die Gemeinkosten dadurch enorm gesteigert werden .... daran rütteln die Politiker nie, denn oft sind solche Organisationen "Parkraum" für ausgediente oder abgehalfterte Alt-Politiker .... 

Dazu schreibt Blitzi am Di, 6. Nov, 12:33:
....und wenn man dann noch die Gutachter vom Rentenversicherer sieht, da wird einem ganz anders. Vor allem, wenn man mal schaut wie dort Gutachten, und von welchen Gutachtern, in Auftrag gegeben werden. Innere Medizin Facharzt begutachtet neurologische Krankheit, kennt diese Krankheit aber nicht, schreibt aber ein Gutachten, welches besagt, daß Patient gesund ist......Nein, ich denke besser nicht weiter........... 

 wvs antwortete am Di, 6. Nov, 13:26:
Ein wesentliches Problem ....
ist, daß keine Prüfungen erfolgen, ob denn die besagten Mediziner auf dem aktuellen Stand des Wissens sind .... geschweige denn, ob sie von Nebengebieten genügend Kenntnis haben .... manchmal kommt noch dazu, daß die dort eingesetzten Ärzte bereits ihre Praxis abgegeben haben - nach mehr als 30 Jahren, und wer weiß schon wieviel Fortbildung sie in all den Jahren hatten .... einmal approbiert - immer approbiert ...! 
   




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05. Sep. 2008, 23:07
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