denn eine Bedingung dafür ist die Satisfaktionsfähigkeit* der gegnerischen Seite:
Frauen sind ausgeschlossen ....
*Diese Regel stammt nicht von mir,
wie man leicht in der Zusammenfassung aus WIKIPEDIA nachlesen kann:
[Zitat]
" .. Satisfaktion (lat.: satis = genug + facere = tun, .. "Genugtuung") ist – ehedem im adligen und hochbürgerlichen .. Leben – die Wiedergutmachung einer Beleidigung mit geeigneten Mitteln bzw. die Verpflichtung, eine solche Genugtuung bei erfolgter Beleidigung einzufordern.
Die Verwendung dieses Begriffs geht von der .. Vorstellung aus, dass innerhalb eines Standes von freien, waffentragenden Männern Ehrenstreitigkeiten mit internen Mitteln .. gelöst werden müssten. .. wer diesem Stand angehören will .. muss jede vermutete Ehrverletzung seitens eines anderen Mitgliedes dieses Standes als versuchten Ausschluss aus diesem Stand werten und darauf bestehen, dass der Beleidiger durch Taten oder Worte bestätigt, dass er den Beleidigten als Standesgenossen anerkennt. Wer dies nicht durch Worte tun möchte (zum Beispiel durch Zurücknahme der Beleidigung, eventuell mit Entschuldigung) müsse dies dann dadurch tun, dass er dem Beleidigten für ein Duell zur Verfügung steht ("Satisfaktion gibt"). Dadurch gilt die Standeszugehörigkeit des Beleidigten als bestätigt. "
Frauen sind ausgeschlossen ....
*Diese Regel stammt nicht von mir,
wie man leicht in der Zusammenfassung aus WIKIPEDIA nachlesen kann:
[Zitat]
" .. Satisfaktion (lat.: satis = genug + facere = tun, .. "Genugtuung") ist – ehedem im adligen und hochbürgerlichen .. Leben – die Wiedergutmachung einer Beleidigung mit geeigneten Mitteln bzw. die Verpflichtung, eine solche Genugtuung bei erfolgter Beleidigung einzufordern.
Die Verwendung dieses Begriffs geht von der .. Vorstellung aus, dass innerhalb eines Standes von freien, waffentragenden Männern Ehrenstreitigkeiten mit internen Mitteln .. gelöst werden müssten. .. wer diesem Stand angehören will .. muss jede vermutete Ehrverletzung seitens eines anderen Mitgliedes dieses Standes als versuchten Ausschluss aus diesem Stand werten und darauf bestehen, dass der Beleidiger durch Taten oder Worte bestätigt, dass er den Beleidigten als Standesgenossen anerkennt. Wer dies nicht durch Worte tun möchte (zum Beispiel durch Zurücknahme der Beleidigung, eventuell mit Entschuldigung) müsse dies dann dadurch tun, dass er dem Beleidigten für ein Duell zur Verfügung steht ("Satisfaktion gibt"). Dadurch gilt die Standeszugehörigkeit des Beleidigten als bestätigt. "

