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sq_9
Wenn ein Blogger "Heidi Klum" oder "CocaCola"
oder "Vakona" oder "Sozialgericht Bremen"
in seinem Weblog nennt ist das erlaubt.

Sich aber als die genannte Institution, die Firma oder die Person auszugeben ist nicht erlaubt. Ich mache mir da also auch wegen der Firma Klute Reisen, Osnabrück, wenig Sorgen.
Aber einige Blogger sollten schon 'mal darüber nachdenken, was Herr Vetter in seinem Weblog dazu sagt ....

[9 Bild-Quelle]
Zitat aus dem Beitrag von Herrn Vetter:
" ..Gebrauch meint vielmehr eine Verletzung des Namensrechts. Zum Beispiel in Form von .. Namensanmaßung, Gebrauch zur Bezeichnung der eigenen Person .. oder Gebrauch eines gleichen Namens... "

Sollte es - wie vorgeschlagen - zu einer "Blogger-Rechtsschutz-Versicherung" kommen bin ich dabei ....

Titel:

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twoday.net

21. Aug. 2008, 11:29
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