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Der agent provocateur1 oder Lockspitzel1 ist vom Wohlverhalten der Beteiligten abhängig:
    Sein Einsatz
  1. muß angeordnet² und damit 'von Staats wegen' erwünscht sein
  2. und
  3. die zu 'überwachenden Kreise' müssen sich ihm öffnen ....
  4. weiterhin muß er - wenn nötig -
  5. umfassende Fachkenntnisse haben, die dem jeweiligen Betätigungsfeld entsprechen ....
Gelingt dies (2.) nicht, ist die Mission gescheitert. Sofern die Bedingung nach (1.) fehlt handelt es sich möglicherweise lediglich um kriminelles Tun im herkömmlichen Sinne ....

....

Unter "uns" Bloggern gibt es natürlich niemanden, vor allem nicht mit den nötigen Fachkenntnissen (3.), der sich auf einen solchen Deal einlassen würde ....

....

1 schließt die weibliche Anrede ein!
² Zitat
"Im Umfeld des G8-Gipfel im Juni 2007 in Heilgendamm berichteten verschiedene Medien, Zivilbeamte seien in die Protestgruppen eingeschleust worden, was die Polizei auch bestätigte [Quelle]. Angaben von Demonstrationsteilnehmern, ein ganz in schwarz gekleideter Zivilbeamter hätte zum Steinwerfen aufgewiegelt, wurde von der Polizei aber widersprochen."

*edit* Siehe hierzu auch "Grenzen der Zulässigkeit"
*2.edit* Siehe hierzu auch "Der letzte Dreck"


[ysx]

   




twoday.net

04. Jul. 2008, 22:00
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Erdstrahlen Freie Webseite!
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