Was kostet 8,9 cent netto und wird durch Aufschläge von insgesamt 2,4 cent auf 11,3 cent verteuert?
Der Strom aus Windkraftanlagen! - pro Kilowattstunde
Im neuen Energieeinspeisungsgesetz wird festgelegt, daß mindestens 8,9 cent / Kilowattstunde zu vergüten sind. Dazu kommen noch:
Windstrom für 11,3 cent
Ausgaben für
konventionell erzeugten Strom von 3 cent
gegenüber.
Für die Spinnereien einiger weniger Grüner zahlen also ALLE!
Und nicht zu knapp:
Die Mehrkosten liegen bei 8,3 cent / Kilowattstunde.
Im neuen Energieeinspeisungsgesetz wird festgelegt, daß mindestens 8,9 cent / Kilowattstunde zu vergüten sind. Dazu kommen noch:
- Für die dauerhafte Inbetriebhaltung konventioneller Kraftwerke - der Strom aus Windkraft ist unstet und steht nicht immer zur Verfügung - zusätzlich 1,5 cent.
- Für zusätzlichen Regelungsaufwand - der Strom muß ja "irgendwie" in's Netz kommen - zusätzlich 0,7 cent.
- Für weite Transportwege von der Erzeugungsstelle bis zum Verbrauchsort - also zwischen Küstenregionen und Binnenland - zusätzlich 0,2 cent.
Windstrom für 11,3 cent
Ausgaben für
konventionell erzeugten Strom von 3 cent
gegenüber.
Und nicht zu knapp:
Die Mehrkosten liegen bei 8,3 cent / Kilowattstunde.
